Wie Sie Ihre Wärmepumpe fördern lassen können

Alle Angaben basieren auf dem aktuellen Stand der Bundesförderung (BEG EM, KfW 458) und wurden zuletzt im Juli 2025 geprüft.
*Bis zu 70 %¹ staatlicher Zuschuss für Ihre neue Wärmepumpe
Seit dem 1. Januar 2024 erhalten Hausbesitzer beim Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen attraktive Förderungen vom Staat. Je nach Situation können Sie von verschiedenen Bonusregelungen profitieren.
Grundförderung
Gilt pauschal für nachhaltige Heizsysteme wie Wärmepumpen – unabhängig von Einkommen oder Alter der Heizung.
Klimageschwindigkeits-bonus
Für den Austausch alter fossiler Heizungen, die älter als 20 Jahre sind – gültig bis Ende 2028, danach sinkend.
Effizienzbonus
Für besonders effiziente Wärmepumpen, z. B. mit Erdwärme oder natürlichen Kältemitteln – fördert nachhaltige Technik.
Einkommensbonus
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 €. Der Bonus soll die Investition sozial abfedern.

*1 Hinweis: Die dargestellten Boni können kombiniert werden. Der staatliche Zuschuss ist jedoch auf max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten begrenzt (gemäß BEG EM / KfW 458, Stand Juli 2025). Seit 2025 ist zusätzlich die Smart-Meter-Kompatibilität der Wärmepumpe Voraussetzung für eine Förderung.

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Wärmepumpen Formular
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